Entgelttabelle 2026

AVR Anlage 33 Rechner

Berechnen Sie Ihr Brutto-Gehalt im Sozial- und Erziehungs­dienst nach den Arbeitsvertrags­richtlinien des Deutschen Caritas­verbandes.

Eingruppierung

Arbeitszeit & Region
Region
100 %

Zulagen
— €
Monatliches Brutto
Jahresbrutto (× 12) — €

Gültig 01.02.2026 – 31.03.2027 · Erhöhung +2,8 %. Ohne Jahressonderzahlung, VWL und Zusatzversorgung. Angaben ohne Gewähr.


Eingruppierung: Welche Entgeltgruppe gilt für meinen Beruf?

Die Eingruppierung richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, der Qualifikation und dem Verantwortungsumfang — nicht nach der Berufsbezeichnung allein. Die folgende Tabelle ordnet typische Berufsbilder den Entgeltgruppen S 2 bis S 18 zu.

Berufsbilder und Entgeltgruppen nach AVR Anlage 33 (vereinfacht)
GruppeTypische Berufsbilder und Tätigkeiten
S 2Kinderpfleger und Sozialassistenten in einfacher Tätigkeit
S 3Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung, Sozialassistenten
S 4Kinderpfleger mit schwieriger Tätigkeit, Heilerziehungspflegehelfer
S 7Kinderpfleger mit besonders schwieriger Tätigkeit, Beschäftigte in der Behindertenhilfe
S 8aErzieher, Heilerziehungspfleger, Arbeitserzieher, Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung
S 8bErzieher mit besonders schwieriger Tätigkeit (Facherzieher, Kinderschutzfachkraft)
S 9Erzieher als Gruppenleiter, Heilpädagogen
S 10Meister als Gruppenleiter in Werkstätten
S 11aSozialarbeiter/Sozialpädagogen, Kita-Leitungen unter 40 Plätze
S 11bSozialarbeiter mit schwieriger Tätigkeit (Schulsozialarbeit, Suchtkrankenhilfe)
S 12Sozialarbeiter mit besonders schwieriger Tätigkeit
S 13Kita-Leitungen ab 70 Plätze, Leiter von Erziehungsheimen ab 50 Plätze
S 14Sozialarbeiter im Kinderschutz (Inobhutnahme, Gefährdungseinschätzung)
S 15Kita-Leitungen ab 130 Plätze, Sozialarbeiter mit Garantenstellung im ASD
S 16Kita-Leitungen ab 180 Plätze, stellv. Leiter großer Erziehungsheime
S 17Leiter von Erziehungsheimen ab 90 Plätze
S 18Leiter großer Einrichtungen ab 130 Plätze

Grundlage: Anhang B der Anlage 33, Stand 2026. Für die vollständigen Tätigkeitsmerkmale gilt der Originaltext der AVR.


Entgelttabelle Anlage 33 — ab 01.02.2026

Die monatlichen Brutto-Tabellenentgelte nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe. Die Tabelle berücksichtigt die Erhöhung von 2,8 % und gilt bis zum 31.03.2027.

Monatliches Brutto-Tabellenentgelt in Euro (Vollzeit, ohne Zulagen)
EGStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
S 185.664,625.808,956.523,967.060,157.864,488.355,97
S 175.222,875.585,546.166,436.523,967.238,887.658,90
S 165.115,955.469,385.862,596.345,176.881,387.203,13
S 154.935,225.272,725.630,246.041,336.702,686.988,63
S 144.888,075.221,405.618,696.022,806.469,696.782,47
S 134.773,645.098,445.540,875.898,316.345,176.568,60
S 124.761,085.084,995.508,905.884,246.348,976.545,58
S 11b4.698,145.017,435.241,765.813,746.260,576.528,68
S 11a4.615,504.927,345.149,785.719,606.166,436.434,54
S 104.323,534.724,424.929,925.543,836.044,606.455,90
S 94.378,424.664,905.000,035.496,025.965,196.327,12
S 8b4.294,644.575,174.910,335.404,185.871,116.229,08
S 8a4.211,334.485,764.772,185.048,505.318,595.602,61
S 74.112,324.379,524.645,374.918,745.124,135.433,62
S 43.949,754.205,054.437,674.595,534.747,644.987,60
S 33.743,843.984,064.207,544.412,744.506,624.618,78
S 23.490,033.637,163.746,003.864,193.997,104.130,03

Ohne SuE-Zulage und Praxisanleiterzulage. Bei Teilzeit anteilig.


Stufenlaufzeiten in der Anlage 33

Jede Entgeltgruppe umfasst sechs Erfahrungsstufen. Der Aufstieg erfolgt automatisch nach einer festgelegten Beschäftigungsdauer.

1
Einstieg
2
1 Jahr
3
+3 Jahre
4
+4 Jahre
5
+4 Jahre
6
+5 Jahre

Berufserfahrung bei Einstellung

Wer bei der Einstellung einschlägige Berufserfahrung mitbringt, wird nicht zwingend in Stufe 1 eingestellt. Ab einem Jahr Erfahrung erfolgt die Zuordnung zu Stufe 2, ab vier Jahren in der Regel zu Stufe 3. Eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) wird als ein Jahr Berufserfahrung angerechnet.


SuE-Zulage und Praxisanleiterzulage

SuE-Zulage seit 01.01.2023

Alle Beschäftigten der Anlage 33 erhalten eine monatliche SuE-Zulage: 130 € in den Gruppen S 2 bis S 11a, 180 € in S 11b, S 12, S 14 und S 15. Bei Teilzeit wird die Zulage anteilig gezahlt. Sie ist ein dynamischer Vergütungsbestandteil und nimmt an Entgeltanpassungen teil.

Praxisanleiterzulage seit 01.01.2023

Beschäftigte, die mindestens 15 % ihrer Tätigkeit in der Praxisanleitung eingesetzt sind, erhalten 70 € monatlich. Die Zulage wird bei Teilzeit anteilig gezahlt und ist ein regulärer Entgeltbestandteil.


Häufige Fragen zur AVR Anlage 33

Die Anlage 33 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes regelt die Vergütung und die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE). Sie enthält einen eigenen Eingruppierungskatalog mit den Entgeltgruppen S 2 bis S 18 und gilt seit 2011.

Die Anlage 33 gilt für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bei Caritas-Trägern — insbesondere für Erzieher, Kinderpfleger, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen und Kita-Leitungen. Auch Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst in Einrichtungen der Erziehungs-, Behinderten- oder Suchtkrankenhilfe fallen darunter.

Seit dem 1. Januar 2023 erhalten alle Beschäftigten der Anlage 33 eine monatliche SuE-Zulage. Sie beträgt 130 € für die Entgeltgruppen S 2 bis S 11a und 180 € für die Entgeltgruppen S 11b, S 12, S 14 und S 15. Die Zulage wird bei Teilzeit anteilig gezahlt.

Jede Entgeltgruppe umfasst sechs Erfahrungsstufen. Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach drei weiteren Jahren, Stufe 4 nach vier Jahren, Stufe 5 nach vier Jahren, Stufe 6 nach fünf Jahren. Bei Einstellung mit Berufserfahrung: ab einem Jahr direkt Stufe 2, ab vier Jahren Stufe 3.

Inhaltlich sehr ähnlich, da die Caritas die Tarifabschlüsse des TVöD-B/VKA weitgehend übernimmt. Der Unterschied: Der TVöD ist ein Tarifvertrag, die AVR beruhen auf dem kirchlichen Arbeitsrecht und werden von der Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossen. Entgeltgruppen, Stufenlaufzeiten und Zulagen sind nahezu identisch.

Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Beschäftigte, die mit mindestens 15 % ihrer Tätigkeit in der Praxisanleitung eingesetzt sind, eine monatliche Zulage von 70 €. Bei Teilzeit wird sie anteilig gezahlt.

Die Jahressonderzahlung wird im November ausgezahlt. In den Entgeltgruppen S 2 bis S 9 beträgt sie rund 84 % eines Monatsentgelts, in S 10 bis S 18 rund 71 %. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis am 1. Dezember.

Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt im Tarifgebiet West 39 Stunden und im Tarifgebiet Ost 40 Stunden.